| | |  | Aconcagua Park |  | Zugang zum Park und genehmigungen |  |  |  |  |  |  |  |  |  |  |
| | | | | Um Zugang zum Provinzpark Aconcagua zu erhalten, muss man eine Genehmigung besorgen. Die Genehmigung muss man persönlich im Gebäude Cuba in der Stadt Mendoza einholen (Las Tipas und Avenida Los Robles, im General San Martín Park). Beim Unterzeichnen des Antragsformulars befreit man das Amt für Renovierbare Natürliche Ressourcen (= Dirección de Recursos Naturales Renovables; = das für die Verwaltung des Aconcagua-Parks zuständige Regierungsamt) und die Regierung Mendozas von jeder Verantwortung über Unfällen, die man innerhalb des Parks erleiden könnte. Ausserdem verpflichtet man sich beim Unterzeichnen, die Vorschriften zum Gebrauch des Parkes zu beachten. Die Verkehrszeiten zum Verkauf der Genehmigung sind: Montag bis Freitag, von 8 bis 18:00 Uhr; Samstag, Sonntag und Feiertage, ausschliesslich von 9 bis 13 Uhr. Zugang zum Park von 8 bis 18 Uhr. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 4-252031 oder via e-mail (aconcagua@mendoza.gov.ar). Minderjährige unter 14 Jahren erhalten nur beschränkten Eintritt in den Park bis zur Quebrada del Durazno (3.100 m.ü. d. M.). Minderjährige zwischen 14 und 21 Jahren dürfen den Park nur mit einer von beiden Eltern unterzeichneten Erlaubnis betreten, die vom Notar oder von den zuständigen Behörden bescheinigt werden muss. Zugang für ausländische Besucher unterliegt den in ihrem Herkunftsland herrschenden Altergrenzen.
| Preise
für die 2005/2006 Saison- Ausländer |
| Niedersaison:
vom
15. 11. 05 bis zum 30. 11. 05 und vom 21. 02. 06 bis zum
15. 03. 06 |
 |  |  | Besteigung | Langes Trekking | kurzes Trekking | U$S
110 | U$S
50 | U$S
30 | | |
| Zwischensaison:
vom 01. 12. 05
bis zum 14. 12. 05
und vom 01. 02. 06 zum
20. 02. 06 |
Besteigung | Langes Trekking | kurzes Trekking | U$S
220 | U$S
50 | U$S
30 | | |
| Hochsaison:
vom 15. 12.
05 bis
zum 31.
01. 06 |
Besteigung | Langes Trekking | kurzes Trekking | U$S
330 | U$S 60 | U$S
40 |
Ausserhalb der offiziellen Saison treten die Gesetzverordnung 50/2002 und die Resolution 950/2000 in Kraft, die bzw. die Preise und die Zugangsnormen während dieser Periode vorschreiben. Am wichtigsten sind folgende Punkte zu beachten: - Die Andinisten müssen beim Amt für Renovierbare Natürliche Ressourcen (= Dirección de Recursos Naturales Renovables) durch notarielles Protokoll alle Verantwortung für eventuelle Unfälle oder Schaden übernehmen, die sie im Folge einer Winterbesteigung erleiden könnten, und müssen im gleichen Protokoll das Amt für Renovierbare Natürlichen Ressourcen, seine Beamten und die Regierung der Provinz Mendoza von jeder Verantwortung dafür befreien. – Die Andinisten müssen sich auch darauf verpflichten, alle sich aus einer eventuell notwendigen Rettungsaktion oder aus ärtzlicher Behandlung im Laufe der Expedition ergebende Kosten zu übernehmen. - Wenn es das Amt für notwendig hält, müssen die Andinisten auch eine Liste der für eine Winterbesteigung nötigen technischen Ausrüstung vorlegen. - Das Amt kann auch eine Kautionversicherung oder andere solche Garantien verlangen, um eine eventuelle Rettung- oder Evakuierungaktion leisten zu können. – Die Andinisten müssen einen Lebenslauf vorlegen, der Beweis auf Winterbesteigungserfahrung liefert. Die Behörden sind nicht verpflichtet, die Genehmigung auszustellen.
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