Um zum Provinzpark Aconcagua zu gelangen, ist es Pflicht, eine Genehmigung zu besitzen. Diese muss persönlich im Gebäude Cuba in Mendoza (Las Tipas-Strasse und Los Robles-Strasse im Park San Martín) besorgt werden. Durch die Unterschrift befreit man das Amt für Renovierbare Natürliche Ressourcen (= Dirección de Recursos Naturales Renovables = das für die Verwaltung des Aconcagua-Parks zuständige Regierungsamt) und die Regierung Mendoza jeglicher Verantwortung bei Unfällen, die im Naturpark passieren könnten, und verspricht, die Vorschriften für die Benutzung des Naturparkes einzuhalten.
Öffnungszeiten zum Verkauf der Genehmigung:
MMontag bis Freitag, von 8 bis 18:00 Uhr;
Samstag, Sonn- und Feiertage von 9 bis 13 Uhr. Der Park ist von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer (0054-261-4252031 oder über e-mail (aconcagua@mendoza.gov.ar).
Minderjährige unter 14 Jahren erhalten in den Aconcagua-Park nur beschränkten Eintritt bis zur Quebrada del Durazno (3.100 m.ü. d. M.). Minderjährige zwischen 14 und 21 Jahren dürfen den Park nur mit einer von beiden Eltern unterzeichneten Erlaubnis betreten, die von einem Notar oder von den zuständigen Behörden bescheinigt werden muss. Der Zugang für ausländische Besucher unterliegt den in ihrem Herkunftsland herrschenden Altergrenzen.
| Preise für die 2008/2009 Saison | ||
| Vor-und Nachsaison: vom 15. 11. 08 bis zum 30. 11. 08 und vom 21. 02. 09 bis zum 30. 03. 09 | ||
| Besteigung | Langes Trekking | kurzes Trekking |
| U$S 160 | U$S 70 | U$S 50 |
| Zwischensaison: vom 01. 12. 08 bis zum 14. 12. 08 und vom 01. 02. 09 zum 20. 02. 09 | ||
| Besteigung | Langes Trekking | kurzes Trekking |
| U$S 330 | U$S 70 | U$S 55 |
| Hochsaison: vom 15. 12. 08 bis zum 31. 01. 09 | ||
| Besteigung | Langes Trekking | kurzes Trekking |
| U$S 500 | U$S 110 | U$S 55 |
Die Bergsteiger müssen beim Amt für Renovierbare Natürliche Ressourcen (= Dirección de Recursos Naturales Renovables) durch ein notarielles Protokoll jegliche Verantwortung für eventuelle Unfälle oder Schäden übernehmen, die sie auf Grund einer Expedition ausserhalb der Saison erleiden könnten, und müssen im gleichen Protokoll das Amt für Renovierbare Natürliche Ressourcen, seine Beamten und die Regierung der Provinz Mendoza von jeder Verantwortung befreien.
Die Bergsteiger müssen sich ausserdem dazu verpflichten, alle Kosten, die durch eine eventuell notwendige Rettungsaktion oder durch ärztliche Behandlung während der Expedition entstehen, zu übernehmen.
Wenn es das Amt für notwendig hält, müssen die Bergsteiger eine Liste der für eine Winterbesteigung nötigen technischen Ausrüstung vorlegen.
Das Amt kann auch eine Kautionsversicherung oder andere notwendige Garantien verlangen, um eine eventuelle Rettungs- oder Evakuierungaktion leisten zu können.
Die Bergsteiger müssen eine Curricula ihrer Aufstiege vorlegen, die beweist, dass sie Erfahrung bei Winterbesteigungen besitzen. Die Behörden sind nicht verpflichtet, die Genehmigung auszustellen.

